Badeordnung

Sehr geehrte Badegäste

Herzlich willkommen! Wir möchten, dass Sie sich in unserer Badeanlage wohlfühlen, sich vergnügen und erholen können. Damit dies für alle Gäste möglich ist, gelten in unserer Badeanlage einfache Verhaltensregeln. Beachten Sie deshalb diese Badeordnung und die Hinweise unseres Personals. Bitte nehmen Sie auf die anderen Badegäste Rücksicht und verhalten Sie sich so, dass keine anderen Gäste belästigt oder gefährdet werden. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

Die Badeordnung ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus den AGB und gilt im gesamten Ägeribad inklusive der Terrasse des Restaurants Lago.

Zutrittsregelung
Das mit der üblichen oder scheinbar normalen Benützung des Wassers verbundene Risiko trägt jeder Gast selbst, oder bei Personen unter Aufsicht die Eltern, gesetzliche Vertreter oder andere aufsichtspflichtige- und fähige Begleitpersonen. Jeder Gast ist angehalten, sich keinen Gefahren auszusetzen, denen er nicht gewachsen ist. Er hat die Badeanlagen so zu nutzen, dass er sich und andere nicht in Gefahr bringt. Kleine Kinder sind in Griffnähe zu beaufsichtigen.

Eintrittspreise (AGB 4.1)
Die aktuellen Eintrittspreise, Kurskosten und weiteren Preise sind auf der Webseite www.aegeribad.ch publiziert. Es gilt die separate Preisliste.

Öffnungszeiten (AGB 4.2)
Die Öffnungszeiten sind auf der Internetseite www.aegeribad.ch tagesaktuell publiziert. Bei Änderungen der Öffnungszeiten oder vorübergehender oder definitiver Schliessung oder Teilschliessung eines oder mehrerer Bereiche (infolge Revision, Unterhalts- und Bauarbeiten, speziellen Events / Anlässen) oder Einschränkung der Nutzung auf eine bestimmte Nutzergruppe besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der Eintrittspreise oder Schadenersatz.

Das Betreten und Benutzen der Anlagen ausserhalb der Öffnungszeiten ist, ohne abweichende individuelle Vereinbarung mit der Ägeribad AG, ausdrücklich untersagt. Dreissig Minuten vor Schliessung des Bads, respektive des Wellnessbereichs wird kein Eintritt mehr gewährt. Für Öffnungszeiten, welche in Suchmaschinen oder auf anderen Webseiten abgebildet werden, übernimmt die Ägeribad AG keine Haftung.

Zutritt (AGB 4.3)
Der Zutritt zur Ägeribad AG kann nicht gestattet werden für:

a) Personen mit offenen Wunden, mangelhafter Körperhygiene oder ansteckenden Krankheiten
b) Personen, die sich selbst oder andere Gäste gefährden (bspw. alkoholisierte Gäste)
c) Tiere
d) Personen unter 10 Jahren oder Nichtschwimmer ohne erwachsene Begleitperson
e) Personen unter 16 Jahren für den Saunabereich
f) Personen, welche vom Areal weggewiesen oder denen ein Hausverbot erteilt wurde für die Dauer des Verbotes

Temporäres Verlassen der Anlage (AGB 4.4)
Die Anlage kann über das Drehkreuz zum See hin oder über das Drehkreuz zum Restaurant temporär verlassen werden. Ein Wiedereintritt in die Anlage hat keine Kostenfolgen für den Gast. Die Nutzung der Aussenanlagen erfolgt auf eigenes Risiko.

Altersbegrenzungen (AGB 4.5) 
Kinder unter 6 Jahren bezahlen keinen Eintritt. Der Eintritt wird statistisch erfasst. Jugendliche ab 16 Jahren bezahlen den Erwachsenentarif. Im Wellnessbereich gilt der Zutritt ab 16 Jahren. Bei Spezialveranstaltungen können andere Altersbegrenzungen gelten. Kinder unter 10 Jahren sowie Nichtschwimmer dürfen das Hallenbad nur in Begleitung einer erwachsenen Person benutzen. Kleine Kinder sind in Griffnähe zu beaufsichtigen.

Beeinträchtigte Personen (IV-Regelung) (AGB 5.7)
Begleitpersonen von offensichtlich körperlich/geistig beeinträchtigten Personen (inkl. IV-Ausweis) gewähren wir einen Gratiseintritt, wenn die beeinträchtigte Person das Bad nicht alleine nutzen kann.  Zudem bieten wir Rollstühle, IV-Garderoben und einen Lift für den Zugang ins Schwimmerbecken an. Bitte wenden Sie sich vorgängig ans Empfangspersonal.

Belästigungen/Unsittlichkeit/Straftagen (AGB 11.5)
Zum Schutz aller Gäste dulden wir keine Straftaten, Belästigungen, übermässigen Lärm, erhebliche Störungen der anderen Gäste und Unsittlichkeiten.

Aufnahmen (Foto/Video) (AGB 11.7)
Foto- und Videoaufnahmen im Bad sind für den privaten Gebrauch eingeschränkt gestattet. Abgebildete Personen sind vorgängig zu informieren und es ist eine Einwilligung der abgebildeten Personen nötig. Die Ägeribad AG behält sich vor, diese Regelung kurzfristig zu verschärfen. Bei Veranstaltungen und Events informiert die Ägeribad AG Ihre Besucher, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Foto- und Videoaufnahmen getätigt werden.

Foto- und Videoaufnahmen für kommerziellen Gebrauch sind bewilligungspflichtig. Ein Antrag muss frühzeitig bei der Geschäftsleitung eingereicht werden.

Im Wellnessbereich sind Foto- und Videoaufnahmen nicht gestattet.

Hygiene (AGB 10.8)
Aus hygienischen Gründen dürfen die Nassbereiche im Hallenbad- und Wellnessbereich nicht mit Strassenbekleidung betreten werden. Die Badegäste müssen sich in den Umkleidekabinen umziehen. Im Hallenbad ist Badebekleidung zu tragen, im Wellnessbereich gibt es eine beschilderte textilfreie Zone. Wir empfehlen, im Hallenbad- und Wellnessbereich rutschfeste Badeschlappen/Flipflops zu tragen.

Das Duschen vor der Benutzung der Badebecken ist obligatorisch. Dies gilt auch vor und nach dem Saunagang. Separate ausgeschilderte Empfehlungen weisen auf eine optimale Saunanutzung hin.

Weisungen des Personals (AGB 11.9)
Das Badepersonal überwacht den Badebetrieb und ist befugt, aufgrund der örtlichen Verhältnisse jederzeit ergänzende Regelungen für die Nutzung der Anlage festzulegen und anzuwenden. Diesen Anweisungen muss vollumfänglich Folge geleistet werden. Bitte beachten Sie, dass solche Anordnungen stets im Interesse der Sicherheit und des Wohlbefindens unserer Gäste sowie eines geordneten Badebetriebs erfolgen.

Bewilligungspflicht (AGB 12)
Nachfolgende Tätigkeiten sind nur mit ausdrücklicher Bewilligung des Geschäftsführers, oder in dessen Abwesenheit des Stellvertreters, gestattet:

a) Veranstaltungen jeglicher Art (inkl. politische Aktionen und dem Sammeln von Unterschriften)
b) Durchführung von geleiteten Gruppen-Trainings
c) Durchführung von Kursen und Unterricht
d) Verteilen und Verkauf von Waren und Produkten
e) Verteilen von Prospekten und anderen Drucksachen
f) Werbung
g) Tauchen mit Atmungsgeräten

Das begründete Gesuch muss schriftlich und rechtzeitig eingereicht werden. Es besteht kein Anspruch auf Erteilung einer Bewilligung. Das Einholen von weiteren Bewilligungen (bspw. Gastwirtschaftsgesetz) ist Sache des Veranstalters.

Haftung (AGB 14)
Die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen der Ägeribad AG sowie der Bezug von Dienstleistungen und Produkten erfolgen grundsätzlich auf eigenes Risiko des Gastes. Die Haftung der Ägeribad AG beschränkt sich auf Schäden, die im Rahmen der ordnungsgemässen Nutzung der von ihr betriebenen Anlagen und der von ihr erbrachten Dienstleistungen entstehen. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Für Schäden, Unfälle oder sonstige Ereignisse, die sich ausserhalb des von der Ägeribad AG betriebenen Anlagebereichs ereignen, insbesondere im Bereich der Aussenanlage oder des Sees, übernimmt die Ägeribad AG – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung. Dies gilt auch dann, wenn der Zugang über Anlagen der Ägeribad AG erfolgt oder sich der Gast zuvor in den Räumlichkeiten der Ägeribad AG umgezogen hat. Das Baden im See, insbesondere das Winterbaden, erfolgt ausschliesslich auf eigenes Risiko des Gastes. Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass das Seebaden mit besonderen Gefahren verbunden ist, namentlich bei tiefen Wassertemperaturen, Eisbildung, eingeschränkten Sichtverhältnissen, Strömungen sowie gesundheitlichen Risiken wie Kälteschock oder Kreislaufproblemen. Die Gäste haften der Ägeribad AG für Schäden, die durch eine nicht ordnungsgemässe oder missbräuchliche Benutzung der Schwimmanlagen, der Spielgeräte oder der sonstigen Einrichtungen des Bades verursacht werden. Die Ägeribad AG haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, insbesondere bei Diebstahl, Sachbeschädigung oder widerrechtlichem Verhalten anderer Gäste, sowie nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, einschliesslich Wertgegenständen. Die Gäste sind selbst verantwortlich für eine ausreichende Versicherungsdeckung, insbesondere für Unfall‑, Kranken‑ und Haftpflichtversicherungen. Empfehlungen und Hinweise des Personals dienen ausschliesslich der Unterstützung und begründen keine Haftung. Der Gesundheitszustand und die persönliche Leistungsfähigkeit sind vom Gast eigenverantwortlich einzuschätzen. Vorbehalten bleibt die Haftung der Ägeribad AG für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden, gemäss Art. 100 OR.

Videoüberwachung (AGB 15.1 Abschnitt 4 und 15.2)
Zur Gewährleistung der Sicherheit der Gäste können die von der Ägeribad AG betriebenen Anlagen videoüberwacht sein. Davon ausgenommen sind insbesondere Umkleidekabinen, Sanitärbereiche, Wellness‑ und Behandlungsräume. Die Videoaufzeichnungen werden ausschliesslich zu Sicherheits‑ und Beweiszwecken verwendet und nach Ablauf der vorgesehenen Aufbewahrungsfrist gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder ein berechtigter Anlass zur weiteren Aufbewahrung besteht. Eine Weitergabe der Daten an Behörden oder andere berechtigte Drittstellen erfolgt nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage oder eines überwiegenden berechtigten Interesses.

Zuwiderhandlungen (AGB 16)
Verstösse gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gegen die Bad‑, Benützungs‑ oder Hausordnungen sowie gegen Weisungen des Personals können ein sofortiges Wegweisen aus der Anlage zur Folge haben. Bei groben oder wiederholten Zuwiderhandlungen ist die Ägeribad AG berechtigt, ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot auszusprechen. Das Hausverbot gilt für sämtliche von der Ägeribad AG betriebenen Anlagen und Einrichtungen. Ein Anspruch auf Rückerstattung von Eintrittspreisen, Abonnementskosten, Kurs‑ oder Massagegebühren, Gutscheinen oder sonstigen Entgelten besteht in diesen Fällen nicht. Wer Anlagen oder Einrichtungen der Ägeribad AG ohne gültigen Eintritt oder unter Umgehung der vorgesehenen Zutritts‑ und Kontrollsysteme benutzt, wird mit einer Umtriebsentschädigung von CHF 100.– belastet. Gleiches gilt bei absichtlich falscher Tarifwahl oder missbräuchlicher Verwendung von Abonnements, Tickets oder Ermässigungen. Unabhängig davon kann die Ägeribad AG von Gästen Ersatz für Schäden verlangen, die durch widerrechtliches, unsachgemässes oder ordnungswidriges Verhalten verursacht wurden. Weitergehende zivil‑ oder strafrechtliche Schritte bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Ägeribad AG ist berechtigt, aus wichtigen Gründen auch ohne vorgängige Zuwiderhandlung ein Hausverbot auszusprechen, insbesondere wenn das Verhalten eines Gastes den ordnungsgemässen Betrieb, die Sicherheit oder das Wohlbefinden anderer Gäste oder des Personals erheblich beeinträchtigt oder gefährdet. In diesem Fall besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadenersatz. Die Polizei erhält jeweils eine Kopie der ausgesprochenen Hausverbote, unabhängig vom Grund des Verbots.

Inkrafttreten
Die Badeordnung tritt per Juli 2026 in Kraft.

Oberägeri, Juli 2026, basierend auf dem Beschluss des Verwaltungsrats der Ägeribad AG